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Mindestlohn 2026 in Deutschland: 13,90 € pro Stunde im Detail

Ab 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde. Was das brutto, netto und für Mini-Jobs bedeutet, hier konkret erklärt.

By Vikas Dulgunde, Fintech software engineer building money and tax tools

Published 15 June 2026 · Reviewed 26 July 2026 · 7 min read

Berlin skyline viewed from the Reichstag dome
Photo: Tanweer Morshed · CC BY-SA 3.0

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt ab 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das rund 2.409 Euro brutto im Monat. Zum 1. Januar 2027 steigt der Satz auf 14,60 Euro. Diese Erhöhungen hat die Mindestlohnkommission am 27. Juni 2025 beschlossen.

Die neuen Sätze 2026 und 2027 im Überblick

Die Mindestlohnkommission, in der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter paritätisch sitzen, hat sich im Sommer 2025 auf zwei Anhebungsstufen geeinigt. Damit folgt sie der EU-Mindestlohnrichtlinie, nach der ein angemessener Mindestlohn bei rund 60 Prozent des nationalen Medianlohns liegen soll. Die Bundesregierung hat den Vorschlag per Mindestlohnverordnung im Herbst 2025 in Kraft gesetzt.

DatumMindestlohn pro StundeVeränderung
1. Januar 202412,41 €+3,4 %
1. Januar 202512,82 €+3,3 %
1. Januar 202613,90 €+8,4 %
1. Januar 202714,60 €+5,0 %

Mit der Erhöhung auf 13,90 Euro liegt Deutschland in der oberen Hälfte der EU-Mindestlöhne. Die rechtliche Grundlage steht im Mindestlohngesetz (MiLoG), die Begründung samt Berechnungslogik finden Sie im Beschluss der Mindestlohnkommission.

Wer hat Anspruch, wer nicht?

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Beschäftigten ab 18 Jahren in Deutschland, auch für Mini-Jobs und Aushilfen. Ausgenommen sind nach § 22 MiLoG:

Selbstständige fallen nicht unter das MiLoG, weil sie kein Arbeitsverhältnis haben. Bei Werkverträgen und Scheinselbstständigkeit prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ob ein verstecktes Arbeitsverhältnis vorliegt. Die Kontrollen führt der Zoll durch.

Branchenmindestlöhne: Pflege, Bau und Co. liegen darüber

Für mehrere Branchen gelten höhere, allgemeinverbindlich erklärte Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Sie sind immer mindestens so hoch wie der gesetzliche Mindestlohn, oft deutlich darüber.

BrancheUntere Lohngruppe (Stand Anfang 2026)Geregelt durch
Pflege (Hilfskraft)16,10 €Pflegekommission
Pflege (qualifizierte Hilfskraft)17,35 €Pflegekommission
Pflege (Fachkraft)20,50 €Pflegekommission
Bauhauptgewerbe Lohngruppe 1rund 13,95 €Tarifvertrag BRTV
Gerüstbaurund 14,30 €Tarifvertrag
Gebäudereinigung Lohngruppe 1rund 14,25 €Rahmentarifvertrag

Die jeweils aktuellen Pflegelöhne veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Wenn Sie in einer dieser Branchen arbeiten, gilt der höhere Branchensatz, nicht die 13,90 Euro.

Mindestlohn brutto und netto: ein Rechenbeispiel

Ein häufiges Missverständnis: 13,90 Euro sind brutto. Vom Gehalt gehen Sozialabgaben und Lohnsteuer ab. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Krankenkassen-Zusatzbeitrag und Kinderzahl ab. Hier ein konkretes Beispiel für eine Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche) einer alleinstehenden Person ohne Kinder in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, in den alten Bundesländern.

Schritt 1: Monatliche Arbeitszeit berechnen. 40 Stunden × 4,33 Wochen = 173,33 Stunden im Monatsdurchschnitt.

Schritt 2: Bruttolohn ausrechnen. 173,33 Stunden × 13,90 € = 2.409,29 € brutto pro Monat, also rund 28.911 € im Jahr.

Schritt 3: Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil, gerundet auf typische 2026-Sätze) abziehen.

Summe Sozialabgaben: rund 511 € pro Monat.

Schritt 4: Lohnsteuer schätzen. Bei einem Jahresbrutto von 28.911 € und dem Grundfreibetrag 2026 von 12.348 € liegt die Lohnsteuer in Steuerklasse I bei ungefähr 180 € pro Monat. Der Solidaritätszuschlag entfällt; Kirchensteuer kommt gegebenenfalls obendrauf.

Schritt 5: Netto ermitteln. 2.409 € minus 511 € Sozialabgaben minus 180 € Lohnsteuer = rund 1.718 € netto pro Monat.

Diese Zahl ist ein Richtwert. Den exakten Wert für Ihre Steuerklasse, Ihre Krankenkasse und Ihren Wohnort rechnen Sie am genauesten mit dem Brutto-Netto-Rechner für Deutschland aus. Für die reine Steuerlast finden Sie eine getrennte Berechnung im Einkommensteuer-Rechner.

Was die Erhöhung für Mini-Job und Midi-Job ändert

Die Mini-Job-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie ergibt sich aus 130 Stunden bei Mindestlohn, geteilt durch drei.

Berechnung für 2026: 130 × 13,90 € / 3 = 602,33 €. Daraus ergibt sich die neue Mini-Job-Grenze von 603 Euro pro Monat (bisher 556 Euro), wie die Minijob-Zentrale bestätigt. Praktische Folgen:

Tipp für beide Seiten: den Arbeitsvertrag zum 1. Januar 2026 schriftlich anpassen. Geschieht nichts, gilt automatisch der höhere Mindestlohn bei alter Stundenzahl, und ein Mini-Job kann ungewollt zum Midi-Job werden.

Was die Anhebung für Ihre Entscheidung bedeutet

Wenn Sie heute knapp über dem alten Mindestlohn verdienen, prüfen Sie drei Punkte:

  1. Liegt Ihr aktueller Stundenlohn unter 13,90 Euro? Dann muss Ihr Arbeitgeber ab Januar 2026 die Differenz zahlen, ohne dass Sie aktiv werden müssen. Wenn nichts passiert, melden Sie das beim Zoll. Der Anspruch ist drei Jahre lang einklagbar.
  2. Verdienen Sie schon mehr, kann sich der Lohnabstand verringern. Tarifgebundene Betriebe ziehen oft die unteren Tarifgruppen mit nach oben. Fragen Sie bei Ihrer Gewerkschaft oder im Betriebsrat nach.
  3. Wenn Sie selbst Mindestlohnempfänger beschäftigen, kalkulieren Sie für 2026 mit rund 8,4 Prozent höheren Personalkosten je Stunde, plus den proportional steigenden Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung.

Für Pendler und Wohnortwechsler: Das Statistische Bundesamt veröffentlicht in der Verdienststrukturerhebung regelmäßig regionale Verdienstdaten. So sehen Sie, wo Sie mit Mindestlohn relativ besser oder schlechter dastehen, weil die Lebenshaltungskosten regional stark schwanken.

Was dieser Leitfaden nicht abdeckt

Wir lassen hier bewusst weg: tarifvertragliche Sondervergütungen, Sachbezüge wie Dienstwagen oder Verpflegung, ausländische Entsendekonstellationen mit A1-Bescheinigung, die Lohnabrechnung bei Auslandstätigkeit, gerichtliche Lohnnachforderungen sowie steuerliche Sonderfälle wie das Faktorverfahren in Steuerklasse IV. Auch das Verbot, den Mindestlohn durch Anrechnung von Sonn-, Feiertags- oder Nachtzuschlägen zu erfüllen, behandelt diese Übersicht nur knapp. Für solche Fragen ist eine individuelle Beratung durch Gewerkschaft, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater sinnvoll.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland?

Ja. Sobald die Arbeit in Deutschland geleistet wird, gilt der gesetzliche Mindestlohn unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Sitz des Arbeitgebers. Das gilt auch für entsandte Beschäftigte aus EU-Ländern.

Können Trinkgelder auf den Mindestlohn angerechnet werden?

Nein. Trinkgelder zählen nicht zum Mindestlohn. Sie sind freiwillige Leistungen Dritter und müssen oberhalb des Stundenlohns von 13,90 Euro fließen.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber weniger zahlt?

Der Anspruch auf den Mindestlohn ist nicht verzichtbar und drei Jahre lang einklagbar. Verstöße melden Sie bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Es drohen Bußgelder bis 500.000 Euro und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Gilt der Mindestlohn pro Zeitstunde oder pro Akkord?

Pro Zeitstunde. Auch bei Stück- oder Akkordlohn muss am Monatsende, geteilt durch die geleisteten Stunden, mindestens der Mindestlohn herauskommen.

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?

Auszubildende fallen nicht unter den allgemeinen Mindestlohn, sondern unter die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG. Sie liegt 2026 im ersten Ausbildungsjahr bei 724 Euro pro Monat, im zweiten bei 854 Euro, im dritten bei 977 Euro und im vierten bei 1.014 Euro. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben; gegenüber 682 Euro im ersten Lehrjahr 2025 sind das 6,2 Prozent mehr.

Bekommen Mini-Jobber den vollen Mindestlohn?

Ja. Mini-Jobber haben Anspruch auf 13,90 Euro pro Stunde. Die monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro begrenzt nicht den Stundenlohn, sondern die maximale Stundenzahl.

Muss der Arbeitsvertrag neu unterschrieben werden?

Nein. Die Anhebung gilt automatisch kraft Gesetzes. Eine schriftliche Anpassung ist nur sinnvoll, wenn die Mini-Job-Schwelle eingehalten werden soll oder andere Konditionen geändert werden.

Wo finde ich die offiziellen Bekanntmachungen?

Die Mindestlohnverordnung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aktuelle Sätze, Branchenmindestlöhne und Tagesordnungen der Mindestlohnkommission stehen auf den Seiten des BMAS und der Mindestlohnkommission.

Den eigenen Stunden-, Wochen- oder Monatslohn rechnen Sie auf der Übersicht der Rechner für Deutschland bequem nach.

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Vikas Dulgunde

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London-based software engineer who builds independent financial tools. Every figure here is checked against official sources such as HMRC, the IRS, Eurostat and the World Bank before it is published, and rechecked when the rules change.

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