Deutschland · 2025
Einkommensteuer-Rechner Deutschland
Berechnen Sie die tarifliche Einkommensteuer auf ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) fuer das Steuerjahr 2025 nach dem amtlichen Einkommensteuertarif des § 32a EStG. Gerechnet wird der Grundtarif fuer Ledige; wahlweise laesst sich das Splitting-Verfahren fuer zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner einschalten. Ausgewiesen wird die reine Einkommensteuer ohne Solidaritaetszuschlag und ohne Kirchensteuer.
| Grundfreibetrag12.096 EUR | 12.096,00 € |
| Zu versteuerndes Einkommen | 50.000,00 € |
| Durchschnittssteuersatz% des zvE | 21.4% |
| Einkommen nach Steuer | 39.309,00 € |
So funktioniert es
- Bis zum Grundfreibetrag von 12.096 EUR (2025) bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei (Steuersatz 0 %).
- Im Bereich von 12.097 bis 17.443 EUR steigt der Grenzsteuersatz progressiv von 14 % an; berechnet wird er ueber die Formel (932,30 x y + 1.400) x y, wobei y der durch 10.000 geteilte Betrag oberhalb des Grundfreibetrags ist.
- Von 17.444 bis 68.480 EUR gilt die zweite Progressionszone (176,64 x z + 2.397) x z + 1.015,13, mit z als dem durch 10.000 geteilten Betrag oberhalb von 17.443 EUR.
- Von 68.481 bis 277.825 EUR betraegt der Grenzsteuersatz konstant 42 % (0,42 x zvE - 10.911,92), darueber 45 % "Reichensteuer" (0,45 x zvE - 19.246,67).
- Beim Splitting wird die Steuer auf das halbe gemeinsame zvE ermittelt und anschliessend verdoppelt; das senkt die Belastung bei ungleich verteilten Einkommen der Partner.
Rechenbeispiel
Ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 EUR (Grundtarif, ledig) im Jahr 2025 liegt in der zweiten Progressionszone: z = (50.000 - 17.443) / 10.000 = 3,2557, also (176,64 x 3,2557 + 2.397) x 3,2557 + 1.015,13 = 10.691 EUR Einkommensteuer. Der Durchschnittssteuersatz betraegt rund 21,4 %, der Grenzsteuersatz etwa 38,5 %.
Häufige Fragen
Ist das mein Netto vom Brutto?+
Nein. Hier wird allein die Einkommensteuer auf ein bereits ermitteltes zu versteuerndes Einkommen berechnet. Vom Bruttolohn gehen zusaetzlich die Sozialversicherungsbeitraege ab, und das zvE entsteht erst nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Fuer eine Brutto-Netto-Rechnung nutzen Sie den Gehaltsrechner.
Sind Solidaritaetszuschlag und Kirchensteuer enthalten?+
Nein. Der Solidaritaetszuschlag faellt 2025 erst an, wenn die Einkommensteuer im Grundtarif die Freigrenze von 19.950 EUR (bei Zusammenveranlagung 39.900 EUR) uebersteigt, und betraegt dann 5,5 % der Steuer. Die Kirchensteuer von 8 % oder 9 % haengt vom Bundesland und der Konfession ab. Beide sind hier nicht beruecksichtigt.
Was bringt die Zusammenveranlagung (Splitting)?+
Beim Ehegattensplitting wird die Steuer auf das halbe gemeinsame zvE berechnet und verdoppelt. Wegen des progressiven Tarifs ist der Vorteil am groessten, wenn die Partner sehr unterschiedlich verdienen; bei gleich hohen Einkommen ergibt sich kein Splittingvorteil. Aktivieren Sie dazu die Option Zusammenveranlagung.
Warum weicht der Betrag um einen Euro von einer Steuertabelle ab?+
Der amtliche Tarif rundet das zu versteuernde Einkommen auf volle Euro ab und auch den Steuerbetrag auf den naechsten vollen Euro nach unten. Aeltere Tabellen arbeiteten mit Rundungsstufen von 36 EUR; seit 2004 gilt die Formelrechnung. Dieser Rechner folgt der Formel des § 32a EStG.
Quellen
- § 32a EStG - Einkommensteuertarif · Bundesministerium der Justiz
- Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025, § 32a · Bundesministerium der Finanzen
- Lohn- und Einkommensteuerrechner · Bundesministerium der Finanzen
- Steuerliche Aenderungen 2025 (Grundfreibetrag, Soli-Freigrenze) · Bundesministerium der Finanzen
Zuletzt aktualisiert: 2025-01-01 · Gültig für 2025
Dies ist eine Schätzung zur allgemeinen Orientierung und keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Werte können sich ändern und individuelle Umstände sind unterschiedlich. Prüfen Sie vor Entscheidungen stets die genannten offiziellen Quellen.
- Grundtarif und Splittingtarif 2025 nach § 32a EStG (Fassung ab Veranlagungszeitraum 2025): Grundfreibetrag 12.096 EUR, Eckwerte 17.443 / 68.480 / 277.825 EUR.
- Berechnet wird ausschliesslich die tarifliche Einkommensteuer auf ein gegebenes zu versteuerndes Einkommen. Ermittlung des zvE (Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibetraege), Solidaritaetszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung sind nicht enthalten.
- Kapitalertraege unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer von 25 % und folgen nicht diesem Tarif; sie sind hier nicht abgebildet.
- Das zu versteuernde Einkommen und der Steuerbetrag werden gemaess Gesetz auf volle Euro abgerundet.
Geprüft von Vikas Dulgunde.