Deutschland · 2025
Abgeltungssteuer-Rechner Deutschland
Berechnen Sie die Abgeltungsteuer auf Ihre Kapitalerträge für das Steuerjahr 2025. Erfasst werden Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds und ETFs. Die Bank behält die Steuer in der Regel automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab. Berücksichtigt sind der Sparerpauschbetrag, die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, der Solidaritätszuschlag und auf Wunsch die Kirchensteuer.
| Sparerpauschbetrag | 1.000,00 € |
| Steuerpflichtige Kapitalerträge | 4.000,00 € |
| Kapitalertragsteuer (25 %) | -1000% |
| Solidaritätszuschlag (5,5 %) | -55% |
| Kirchensteuerkeine | -0,00 € |
| Kapitalerträge nach Steuer | 3.945,00 € |
So funktioniert es
- Zuerst wird der Sparerpauschbetrag abgezogen: 1.000 Euro pro Person, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG). Nur der darüber liegende Betrag wird besteuert.
- Auf die steuerpflichtigen Kapitalerträge fällt die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent an (§ 32d EStG), dazu der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer.
- Sind Sie kirchensteuerpflichtig, kommen 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 Prozent (übrige Bundesländer) Kirchensteuer hinzu. Die Kirchensteuer mindert zugleich pauschal die Kapitalertragsteuer, weshalb diese dann nach der Formel Erträge geteilt durch (4 + Kirchensteuersatz) berechnet wird.
- Ohne Kirchensteuer beträgt die Gesamtbelastung 26,375 Prozent, mit 8 Prozent Kirchensteuer 27,82 Prozent und mit 9 Prozent Kirchensteuer 27,99 Prozent der steuerpflichtigen Erträge.
Rechenbeispiel
Ledige Person, 5.000 Euro Kapitalerträge im Jahr 2025, keine Kirchensteuer Nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro bleiben 4.000 Euro steuerpflichtig. Darauf fallen 1.000 Euro Kapitalertragsteuer (25 Prozent) plus 55 Euro Solidaritätszuschlag an, zusammen 1.055 Euro. Es verbleiben 3.945 Euro.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2025?+
Er liegt bei 1.000 Euro pro Person und bei 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank wird der Pauschbetrag automatisch berücksichtigt.
Muss ich auf Kapitalerträge Kirchensteuer zahlen?+
Nur wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind. Der Satz beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent der Kapitalertragsteuer. Die Banken rufen die Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern ab und behalten die Kirchensteuer automatisch ein.
Warum sind es nicht einfach 25 Prozent plus Soli plus Kirchensteuer?+
Weil die gezahlte Kirchensteuer auf Kapitalerträge als Sonderausgabe abziehbar ist. Das wird pauschal direkt beim Steuerabzug berücksichtigt, indem die Kapitalertragsteuer um 25 Prozent der Kirchensteuer gemindert wird. Rechnerisch ergibt sich die Kapitalertragsteuer dann aus den Erträgen geteilt durch (4 + Kirchensteuersatz als Dezimalzahl).
Was ist die Günstigerprüfung?+
Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG beantragen. Dann werden die Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Tarif besteuert und zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstattet. Dieser Rechner bildet den pauschalen Abgeltungsteuersatz ab, nicht die individuelle Günstigerprüfung.
Quellen
- § 32d EStG - Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen · Gesetze im Internet (BMJ)
- § 20 EStG - Kapitalvermögen (Sparerpauschbetrag, Abs. 9) · Gesetze im Internet (BMJ)
- Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer (Kapitalerträge) · Bundeszentralamt für Steuern
- Abgeltungsteuer - Einkünfte aus Kapitalvermögen · Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen
Zuletzt aktualisiert: 2025-06-05 · Gültig für 2025
Dies ist eine Schätzung zur allgemeinen Orientierung und keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Werte können sich ändern und individuelle Umstände sind unterschiedlich. Prüfen Sie vor Entscheidungen stets die genannten offiziellen Quellen.
- Modell für den pauschalen Abgeltungsteuersatz nach § 32d EStG. Die individuelle Günstigerprüfung (persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent) wird nicht abgebildet.
- Kirchensteuersatz als Prozentzahl eingeben: 0 ohne Kirchensteuer, 8 für Bayern und Baden-Württemberg, 9 für die übrigen Bundesländer. Bei Kirchensteuer wird die Kapitalertragsteuer nach der amtlichen Formel Erträge / (4 + Satz) gemindert.
- Sparerpauschbetrag 2025: 1.000 Euro einzeln, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Teilfreistellungen für Fonds (z. B. 30 Prozent bei Aktienfonds nach InvStG) sind nicht berücksichtigt; ggf. bereits freigestellte Erträge eingeben.
- Verluste, ausländische Quellensteuer und die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds werden nicht modelliert.
Geprüft von Vikas Dulgunde.